Kommunale Gebühren müssen laut NRW-Gemeindeordnung durch eine Gebührensatzung festgelegt sein. Wie jede Kommune hat auch die Stadt Dortmund einen erheblichen Spielraum. Der Rat der Stadt befindet über die Erhöhung oder Senkung der Gebühren. Zu den von der Stadt festgelegten Gebühren gehören u.a. die Abgaben für Abwasser, Straßenreinigung und Abfallbeseitigung. Im Rahmen des Konzerns Stadt Dortmund haben Kommunalpolitiker in Aufsichtsräten von Eigenbetrieben und Beteiligungen die Möglichkeit, über Gebühren z.B. bei der Wasser-, Strom- und Gasversorgung mitzuentscheiden.
|