| Kommunale Unternehmen sollen im Interesse der Bürger, denen sie schließlich gehören, transparenter und unabhängiger von parteipolitischem Proporz-Denken werden. Das hat das Bürgerforum Phoenix in einem Vorschlag unter dem Titel "Kodex für die Corporate Governance von Kommunalen Unternehmen" gefordert.
Was für privatwirtschaftliche Unternehmen und deren Aufsichtsräte gilt, soll auch für kommunale Unternehmen gelten. Das ist die Kernaussage des Vorschlags „Kodex für die Corporate Governance für kommunale Unternehmen", den das Bürgerforum Phoenix unterbreitet hat. Die Kernpunkte:
- Alle kommunalen Unternehmen müssen - unabhängig von ihrer Rechtsform jährlich eine öffentliche Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung einberufen. Bürgerinnen und Bürger, Abnehmer und Kunden der Gesellschaft haben ein Fragerecht.
- Geschäftsführer bzw. Vorstände werden in einem transparenten Auswahlverfahren bestellt.
- Mindestens ein Drittel des Aufsichtsrates besteht aus unabhängigen Personen, die über Kenntnisse verfügen, die zur Überwachung des jeweiligen kommunalen Unternehmens erforderlich sind; Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern haben ein Vorschlagsrecht.
- Neue Geschäftsbereiche oder Geschäftsfelder sowie eine Ausdehnung bestehender Aktivitäten auf außerörtliche Bereiche dürfen nur genehmigt werden, wenn eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt, die vom Aufsichtsrat geprüft und beraten werden muss.
Der Kodex ist darauf angelegt, den deutschen Corporate Governance Kodex, den eine unabhängige Kommission im Auftrag der Bundesregierung für börsennotierte Aktiengesellschaften erarbeitet hat, auch im kommunalen Wirtschaftsgeschehen anzuwenden. Der Kodex hat das Ziel, parteipolitischen Proporz sowohl in der Führung wie in der Kontrolle der Unternehmen auszuschließen. Bisher war es - und dies in besonderem Maße in Dortmund - üblich, verdiente Parteimitglieder mit Funktionen und Ämtern zu bedenken. Die Kompetenz der berufenen Personen spielte dabei eine untergeordnete oder gar keine Rolle.
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